Lebendiger Brühl – BA 040/2020 im Stadtrat beschlossen

Mit dem Beschlussantrag wollen wir den Weg zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Chemnitz für den Brühl-Boulevard einschlagen. Die Gründe, die für die Änderung in ein Urbanes Gebiet sprechen, sind vielfältig:

So können Wohnen und Gewerbe sowie soziale, kulturelle und andere Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, verbunden werden. Die Nutzungsmischung muss dabei nicht unbedingt ausgewogen sein. Z. B. kann im Erdgeschoss an der Straßenseite eine
Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise und oberhalb bestimmter Geschosse nur Wohnungen zulässig sein. Das ist unseres Erachtens ideal für den Brühl.

Leider wird das keine schnelle Lösung, weil es sich hier um ein normales B‑Plan-Verfahren handelt, bei dem wir eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fordern, um mögliche Klagen zu reduzieren oder zu verhindern. Wir können der Entwicklung des Brühls eine neue Chance geben, nachdem es in den letzten Monaten zu vielfältigen Problemen gekommen ist: Die Brühlakteure können ihre Interessen vorabstimmen und diese können in den Aufstellungsbeschluss z. B. mittels eines Mehrheitsvotums übernommen werden.

Wir wollen es nicht verschweigen: Auch der jetzt vorgeschlagene Weg birgt Risiken:
Es kann zu Verzögerungen durch Klagen kommen, was jetzige Initiativen zerstören kann. Und die Umgestaltung wird kosten, und das bei auslaufenden Stadtumbaumitteln. Dennoch sehen wir es so: Ein Urbanes Gebiet ist für uns die einzige Chance, den Brühl langfristig zu entwickeln.