Aus dem Stadtrat vom 24.6.: Würdigung von Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen

Meinem Redebeitrag möchte ich eine kurze Vorbemerkung zur besseren Einordnung voranstellen: Unser Beschlussantrag BA −39÷2020 wurde Anfang des Jahres 2020 formuliert und für die SR-Sitzung im März eingereicht, also noch vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland. Diese Stadtratssitzung hat ja bekanntlich nicht stattgefunden und so kam es zur Verschiebung der Tagesordnungspunkte in die nachfolgenden Stadtratssitzungen und so kommt der Antrag leider heute erst zur Beschlussfassung.
Dieser Antrag ist hauptsächlich aus zwei Gründen von uns in den Stadtrat eingebracht worden:
Zum Einem waren es zahlreiche eindringliche Gespräche mit den freien Trägern von Kindertagesstätten gewesen. Diese haben sehr eindrücklich darauf hingewiesen, dass mittlerweile ein Stand erreicht sei, der den gesetzlich definierten ordnungsgemäßen Betrieb der Kindertagesstätten zumindest nach fachlichen und sachlichen Kriterien in Frage stellt. Das mache sich daran fest, dass die freien Träger diese Lücke zwischen zur Verfügung stehenden und tatsächlich anfallenden Sachkosten nur ausgleichen können, wenn sie beispielsweise Stunden bei technischem oder wirtschaftlichem Personal kürzen. Das habe Auswirkungen auf die Sauberkeit, die Instandhaltung und die Sicherheit der Kinder und Mitarbeitenden und ist somit qualitätsrelevant. Eine ausführlichere Begründung findet sich in dem inzwischen zurückgezogenen Antrag B 16/2020, die Sie sicher alle zur Kenntnis genommen haben
Zum Anderen ist es die noch nicht erfolgte Überarbeitung der Rahmenvereinbarung zwischen Kommune und freiem Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Abs.2 SächsKitaG. Momentan gilt noch die Fassung aus dem Jahr 2016. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung und damit verbundene Anpassung der Sachkosten ist nunmehr für das Jahr 2020 in Aussicht gestellt. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. In der Stellungnahme liest man das Wort „voraussichtlich“.
Zwar wurde ein inhaltlich ähnlich lautender Antrag des JHA an den Stadtrat (BA 016/2020) wurde in der letzten JHA-Sitzung und auch für die heutige Stadtratssitzung zurückgezogen, aber nicht, weil das Thema nicht mehr relevant sei sondern um den guten Willen der freien Träger zu beweisen, den Coronakraftakt gemeinsam mit der Verwaltung zu meistern.
Wir halten an unserem Antrag dennoch fest, weil wir den Trägern Sicherheit geben wollen, dass das Thema coronabedingt eben nicht wegrutscht und nicht abhängig sein wollen von einer etwaigen nochmaligen Verschiebung des Inkrafttretens der neuen, überarbeiteten Kita-Rahmenvereinbarung.
Selbstredend bedarf es noch einer kleinen redaktionellen Änderung: Die Informationsvorlage zur Umsetzung dieses Beschlusses kann logischer Weise erst im September 2020 und nicht im Juni 2020 vorzulegen.
Wir bitten Sie herzlich um Ihre Zustimmung! Vielen Dank!