Aus dem Stadtrat vom 17.3.: Nutzung von Potentialflächen als Gewerbestandorte

Seitens der einreichenden Fraktionen besteht anscheinend die Idee, etwas für mehr Gewerbeflächen mit diesem Beschlussantrag tun zu wollen.

Es stellt sich die Frage nach dem Motiv: Entweder plagt sie das schlechte Gewissen, mit dem Verkauf des Produktenbahnhofes an den VMS ohne Prüfung weiterer Alternativen, die vielleicht nicht ganz so komfortabel für den VMS gewesen wären, ein innerstädtisches Gewerbegebiet beerdigt zu haben.

Oder: Getreu dem Motto, lass uns doch einfach mal das beschließen, was schon vor 2 Jahren beschlossen wurde. Auch, wenn wir es noch 3 oder 4 mal beschließen. Außer im Gespräch zu bleiben, kommt da nicht viel mehr rum.

Zur Erinnerung: Der Stadtrat hat bereits in 2019 dem D 6 und der CWE den Auftrag gegeben, ein Gewerbeflächenkonzept zu erarbeiten und den Gremien zu Beratung vorzulegen. Die Pandemie hat den Zeitplan zwar etwas durcheinandergebracht. Nun ist es aber quasi fertig und soll im April zur Beratung im ASuM und im Aufsichtsrat der CWE vorliegen. So jedenfalls die Aussage meines Fraktionsmitglieds und Aufsichtsratsmitglied Dietmar Berger.

Was würde passieren, wenn der BA eine Mehrheit finden würde?

Das vorhandene Konzept ist dann entweder für die Tonne oder es wird – und sicher nicht bis Sommerpause – noch mal erstellt. Auch besteht für Gewerbetreibende wie z.B. an der Beckerstaße weiterhin die Unsicherheit für ihre Unternehmensentwicklung am Standort.

Andererseits hat die Diskussion seitens der Fraktion der CDU zum Kreativhof gezeigt, daß dort die Interessen der Gewerbetreibenden nicht berücksichtigt würden. Es stellt sich nun die Frage: Gibt es einen Mittelstand 1. und 2. Ordnung?

Die Einbeziehung der privaten Grundstücke. die sich für Gewerbe unter Umständen eignen, mit einzubeziehen, klingt auf den ersten Blick vernünftig.

Ob der private Grundstücksbesitzer z. B. Einsiedel oder Berbisdorf beglückt ist, wenn sein Grundstück von der Stadt zur potentiellen Gewerbefläche erklärt wird, ist schwerlich zu beantworten. Wichtig ist, immer gemeinsam mit den privaten Eignern zu entwickeln.

Unser Appell an die Einreicher und auch die des ÄA, den Beschlussantrag sozusagen auf Halde zu legen und das Konzept von D 6 und CWE erst abzuwarten – und dann unter Umständen Nachbesserungen oder eine Überarbeitung zu fordern. Auch, wenn der Pkt. 2 des ÄA hinsichtlich der Schaffung von Anreizen zur Brachflächennutzung gut ist; aber nur eine geänderte Reihenfolge macht aus unserer Sicht Sinn und nicht etwas zu beschließen, was nur beschließt, was schon beschlossen worden ist und sich in der letzten Phase der Umsetzung befindet.

Meine Fraktionsgemeinschaft wird sowohl den Beschlussantrag als auch den ÄA genau aus diesem Grunde ablehnen.