Mit Bauchschmerzen zugestimmt

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Grünzug Pleißenbach im Bahnhofsareal zur Auslegung bestimmt. Unser Antrag zur Absetzung von der Tagesordnung, um vor der Beschlussfassung eine Bürgerinformation vorzuschalten, fand leider keine Mehrheit.

Die vorgesehene Planung sieht große Eingriffe in das aktuelle Grün vor. Allein 305 Bäume sollen gefällt werden, davon 179 wegen der Renaturierung des Pleißenbachs. Wie soll das den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden? Wie enorm die Eingriffe sind, zeigt die Tatsache, dass vor Ort nicht ausgeglichen werden kann; es bedarf dazu einer zusätzlichen Fläche zur Renaturierung in Rottluff.

Letztlich konnte aber durchgesetzt werden, dass:
1. Eine Informationsveranstaltung zu Beginn der Auslegung vor Ort stattfindet und die dortigen Aussagen in das Verfahren einbezogen werden.
2. Die Auslegung der Unterlagen wird mindestens für acht Wochen erfolgen.
3. Die Empfehlung aus der Grünordnung, einen Baumerhalt vor der Fällung anzustreben, wurde als gesonderter Beschlusspunkt als Festsetzung aufgenommen.
Da die Aussagen zum Artenschutz wenig ausführlich sind, wird zusätzlich das Artenschutzgutachten Bestandteil der ausgelegten Unterlagen.

Hinzu kommt, dass die Aussagen zur Zukunft der ansässigen Baufirma ziemlich vage waren. Deshalb werden wir direkten Kontakt mit der Geschäftsführung aufnehmen.

Unser Vorschlag zur Location für die Bürgerinformation vor Ort ist die Fläche am Pleißenbach im Zugang neben Bäckerei Pietschmann. Sie bietet selbst mit Corona-Abständen ca. 100 Personen Platz. Dort wird klar ersichtlich werden, welche Auswirkungen die Eingriffe haben werden. Für eine adäquate Wiederherstellung der Natur werden sicherlich mindestens 20 Jahre ins Land gehen.

Letztendlich haben wir der Auslegung zugestimmt und werden aber den Beteiligungsprozess der Bürgerinnen und Bürger aktiv begleiten.
Die vorgesehenen Eingriffe sind aus unserer Sicht unverhältnismäßig und können durch die aktuellen Planungen nicht begründet werden.