IA-054/2024 Windkraftvorhaben im Ortsteil Euba

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Auswirkungen auf die Gewerbetriebe in Euba ein
    (bspw. Reiterhof, Gasthof)?
  2. Sind im Falle der Genehmigung der Anlagen Zuweisungen im Rahmen der 0,2‑Cent/kWh- Erlöserstattung direkt an die Betroffenen möglich?
  3. Gibt es bzgl. des Baus der Windkraftanlagen Lärmschutzgutachten? Wenn ja, welche Ergebnisse sind daraus zu verzeichnen?
  4. Wenn es bisher keine Lärmschutzgutachten gab, sind welche in Planung? Wenn ja, wann erfolgen diese? Wenn nein, warum nicht?
  5. Welche Szenarien hat die Feuerwehr Chemnitz für den Fall einer Havarie an einer Windkraftanlage?
  6. Auf welcher Basis würde die Stadt Chemnitz die Rahmenbedingungen für Rückstellungen festsetzen, die für den Rückbau von Windkraftanlagen nach der Nutzungsdauer notwendig sind (ohne mögliches Re-Powering)?

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