Aus dem Stadtrat vom 24.6.: Bezahlung im öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Bandbreite der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Kommune – also unseres Gesundheitsamtes – ist vielfältig. Sie reicht vom Kinder- und Jugendgesundheitsschutz, den Gesundheitshilfen/Kinderschutz/Begutachtung, Hygiene und Infektionsschutz, Betreuung der Asylbewerber, über den amtsärztlichen Dienst und die Gesundheitsberichterstattung. Die Aufgaben sind komplex und gehen mit einer hohen Verantwortung einher.

Im Unterschied zur ärztlichen Tätigkeit in Krankenhäusern oder ambulanten Praxen, die vorwiegend individualmedizinisch ausgerichtet sind, sind im öffentlichen Gesundheitsdienst auch bevölkerungsbezogene Aspekte mit präventivem Ansatz von Bedeutung. Damit hat er einen größeren Einfluss auf die Gesundheit als vielen bewusst ist!

Bereits seit mehreren Jahren haben wir in Chemnitz – wie sicherlich viele Kommunen in Sachsen – Probleme bei der Besetzung offener Stellen im ÖGD. Hohe Fluktuationen und die Schwierigkeit, auf manche Stellen überhaupt Bewerbungen zu erhalten machen es dem Gesundheitsamt nicht leichter, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Dies haben auch die Antworten auf meine regelmäßigen Ratsanfragen zur Durchführung des Kinder- und Jugendgesundheitsschutzes insbesondere im Bereich der Prävention gezeigt.

Und nicht zuletzt konnten wir in den letzten Monaten die herausragende Arbeit nicht nur der Ärztinnen und Ärzte, sondern des gesamten Personals in unserem Gesundheitsamt beobachten. Gedankt wurde ihnen von vielen Seiten. Und dem wollen wir jetzt Taten folgen lassen.

Unser Antrag ist keine Prämie oder Einmalzahlung. Sondern er ist darauf gerichtet, den Ärztinnen und Ärzten – derzeit wohl 16 im Gesundheitsamt – ein Gehalt zu zahlen, dass dem der Ärzteschaft im Klinikum Chemnitz analog ist. Diese werden nach einem Tarifvertrag, abgeschlossen zwischen dem Marburger Bund und dem Klinikum Chemnitz, insbesondere im Facharztbereich deutlich höher vergütet. Das ist unseres Erachtens angemessen und solle so schnell wie möglich umgesetzt werden. Damit haben wir mehr Chancen, unser ärztliches Personal langfristig im Gesundheitsamt zu binden und freie Stellen schneller zu besetzen.
Alternativ kann sich die Stadt Chemnitz auch am Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern orientieren, der nur etwas unter dem Tarifvertrag des Klinikums liegt, aber immer noch wesentlich besser bezahlt ist als die Tarife nach TVÖD.

Um Einwendungen gleich zuvor zu kommen: Bereitschaftsdienste, Schichten und sonstige Zulagen werden im Klinikbereich immer extra vergütet und fallen nicht unter das von uns für den ÖGD geforderte Grundgehalt. Und Fakt ist auch: Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst benötigen mindestens eine gleichwertige Qualifikation wie Fachärzt*innen in Klinik oder Praxis. Um das breite Aufgabenspektrum eines Arztes an einem Gesundheitsamt zu beherrschen, bedarf es einer fundierten Weiterbildung nach einer mindestens dreijährigen klinischen Tätigkeit, in der Regel im Anschluss an eine erste Facharztqualifikation z. B. als Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Psychiatrie, Hygiene und Umweltmedizin etc.

Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind in erster Linie Mediziner und erst dann qualifizierte Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst.

Bevor ich zum Ende komme, möchte ich auch noch auf die Stellungnahme zu unserem Antrag eingehen, die meines Erachtens kein Argument gegen unseren Antrag enthält.

Ja, wir wissen, dass auch auf Bundesebene mittlerweile die Wichtigkeit eines Öffentlichen Gesundheitsdienstes angekommen ist. Wir wissen auch, dass es Gespräche dazu gibt. Bleiben aber die Ergebnisse dieser Gespräche unter den Forderungen, welche auch zuletzt vom Chef der Sächsischen Landesärztekammer verlautet wurden, werden wir die künftigen Probleme bei der Personalgewinnung im Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht lösen. Daher sollten wir keine weitere Zeit verlieren und heute unserem Antrag zustimmen, damit der öffentliche Gesundheitsdienst in Chemnitz unabhängig von den Entscheidungen auf Bundesebene auch zukünftig die vielfältigen Aufgaben erfüllen und somit zur Gesunderhaltung der Chemnitzer Bevölkerung beitragen kann.