Bestandsverzeichnis für öffentliche Wege

Alle übergeleiteten und damit als öffentlich gewidmet geltenden Straßen, Wege und Plätze verlieren zum 1. Januar 2023 ihren Status als öffentliche Straße, wenn sie nicht in das Bestandsverzeichnis bei den Städten und Gemeinden eingetragen sind. Dies sieht eine im August 2019 in Kraft getretene Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vor. Bislang öffentliche Wege, die derzeit von der Land- und Fortwirtschaft benutzt oder für Radfahren, Wandern, Reiten und sonstige touristische Zwecke eine große Rolle spielen, würden, wenn sie mit Ablauf nächsten Jahres nichts im Bestandsverzeichnis, hier unserer Stadt Chemnitz, erfasst sind, praktisch Privatwege werden. Es droht also ein deutlicher Verlust an öffentlicher Infrastruktur.

Die Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI hat sich mit dem größten Interessensvertreter „Sachsens Wege“ getroffen und beraten. Dabei wurden unsere Bedenken, dass dieses sensible Thema, das viele Menschen in Sachsen bewegt und betrifft, gerade auf Grund der Belastung durch die Corona-Pandemie auch die Verwaltung unserer Stadt Chemnitz überfordern könnte, bestätigt.

Deshalb unterstützen wir zum einen den von der Links-Fraktion im Sächsischen Landtag eingebrachten Entwurf eines Gesetz zum Schutze des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen, das diese unsinnige Fristenregelung im Straßengesetz aufheben und den Kommunen mehr Zeit für die Bewältigung dieser Mammutaufgabe geben soll.

Parallel werden wir die Verwaltung um eine entsprechende Einschätzung gegenüber dem Stadtrat ersuchen, wie sich der Arbeitsstand bzw. die Problemlagen Chemnitz betreffend derzeit darstellen.