Aus dem Stadtrat vom 24.11.: Fachstelle Jugendbeteiligung & Rahmenkonzept Jugendbeteiligung

Seit 2018 gibt es den §47a in der SächsGemO die verbindliche Verpflichtung zur Beteiligung von jungen Menschen. „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ Es handelt sich also um eine „Soll-Vorschrift“ und nicht um eine „Kann-Vorschrift“, d.h. die Verwaltung hat nur ein sehr begrenztes Ermessen, wenn sie von dieser Rechtsnorm abweichen will. Aber das macht leider die Stadtverwaltung seit 2018.

Ich sage nur: unser Stadtratsbeschluss (B‑303/2018), der eine erhebliche Aufstockung der personellen Ressourcen für das Thema Bürgerbeteiligung zum Thema hatte, um einen „engen Kontakt zwischen der zu etablierenden Fachstelle Jugendbeteiligung und dem Team Bürgerbeteiligung“ zu ermöglichen. Nichts ist passiert.

Das Rahmenkonzept Jugendbeteiligung wurde bereits erwähnt, das einzige was bisher passiert ist, ist, dass die AG Jugendbeteiligung sich weiter sporadisch getroffen hat (letztes Mal 01.03.2021). Von dem eingestellten Geld, welches bisher gar nicht angetastet wurde ganz zu schweigen.

Durch dieses Verwaltungshandeln und die Hinhaltetaktik wird Politik, vor allem für junge Menschen, unglaubwürdig und es ist schäbig, Kommunalpolitiker:innen so in die Bredouille zu bringen.

Zudem kommt hinzu Jugendbeteiligung einzig und allein dem D5 zuzuordnen, wird dem Anspruch und der Aufgabe nicht gerecht. Jugendbeteiligung ist eine Querschnittsaufgabe, die mehr als Jugendhilfe meint. Nämlich auch die Beteiligung an Bauvorhaben, Verkehrs‑, Schul- und Schulwegplanung, Umgang mit der Umwelt etc.

Das keine Personalstellen geschaffen wurden wurde bereits erwähnt. An anderer Stelle wurde auch sehr kreativ gehandelt beim Zusammensammeln verschiedener Stellenanteile für zwei neu zu etablierende Stellen.

Und wir fragen uns auch, was die Befristung bringen soll? Die Stelle ist noch nicht mal ausgeschrieben, soll aber anhand „messbarer Größen“ Ende des Jahres 2022 evaluiert werden. Deutlicher kann man fast nicht ausdrücken, dass man ein Vorhaben des Stadtrates nicht umsetzen möchte. Was wären denn „messbare Größen“ in Sinne der Jugendbeteiligung?

Junge Menschen brauchen Übersetzer:innen, gerade im Verwaltungshandeln. Sie brauchen verlässliche Ansprechpartner:innen, die Türöffner sein können, die dranbleiben und deren Wege in der Verwaltung kurz sind. Das kann auch kein freier Träger leisten und kann auch nicht nebenbei von der Kinder- und Jugendbeauftragten erledigt werden.

Deshalb werben wir nochmals für Ihre Unterstützung dieses Antrags, der eigentlich gar nicht nötig wäre, weil es ja schon einen Beschluss zu dieser Thematik gibt. Ärgerlich genug!