Aus dem Stadtrat vom 13.07.2022: Erarbeitung von Innenbereichssatzungen für die Ortsteile

Mit dem vorliegenden Beschlussantrag, der von allen acht Ortschaftsräten gemeinsam erarbeitet wurde, sollen Innenbereichssatzungen nach § 34 des Baugesetzbuches erarbeitet und bestehende überarbeitet werden. Unser Antrag wurde von meiner Fraktion, der Linken/Die Partei, und der CDU aufgegriffen.
Der jeweilige Ortschaftsrat soll bei der Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Satzung einbezogen werden. Dabei werden Baulücken als Teil des bebaubaren Innenbereichs nach außen abgegrenzt, bezieht im Außenbereich liegende Flächen, die im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, ein und bezieht an den Innenbereich angrenzende Außenbereichsflächen in den Innenbereich ein. Das ist alles auch in der Stellungnahme des Baubürgermeisters beschrieben.
Unser Problem in den Ortschaften ist, dass noch viele Baulücken vorhanden sind, aber die Auslegung, welche Lücke zum Innenbereich gehört und welche Außenbereich darstellt, vom Baugenehmigungsamt sehr subjektiv ist. Zur Baulücke, ob Innen- oder Außenbereich, hat die Landesdirektion offensichtlich eine andere Auffassung als unser Baugenehmigungsamt. Mit der Erarbeitung von verbindlichen Innenbereichssatzungen wollen wir diesen Prozess objektivieren und damit vielen potenziellen Wohnungsbauern den Weg zur Baugenehmigung erleichtern.
Der Bedarf gerade an der Peripherie unserer Stadt nach Errichtung von Eigenheimen ist groß. Viele junge Familien mit Kindern suchten sich in den letzten Jahren Baumöglichkeiten außerhalb von Chemnitz, da die bürokratischen Hürden für eine Lückenbebauung für sie zu hoch waren. Auch das ist ein Grund des kontinuierlichen Bevölkerungsrückganges in der Stadt aber besonders auch in den Ortsteilen. Im Wohnraumkonzept 2030 werden Wohnbauflächenpotenziale für Ein- und Zweifamilienhäuser einschließlich der Baulücken von 140 ha genannt. Auf dieser Fläche könnten ca. 2.000 Häuser entstehen.
In Röhrsdorf hätten wir Baulücken, die eine Kapazität von über 50 Eigenheimen zuließen. Als der Leiter des Bauplanungsamtes vor einigen Jahren mit uns gemeinsam diskutierte, größere Wohnbauflächen aus dem Flächennutzungsplan zu nehmen, was wir auch beschlossen haben, argumentierte er mit ca. einer Kapazität von 100 Eigenheimen in den vorhandenen Baulücken. Das war es aber auch schon, mit der Lückenbebauung ging es nicht so recht voran.
Also: Mit Innenbereichssatzungen kann die unterschiedliche Auslegung, was zum Innenbereich gehört und was nicht, beendet werden. Umfangreiche Satzungen nach § 35 Baugesetzbuch, die viel Geld und Zeit kosten, sind dann entbehrlich.