Aus dem Stadtrat vom 13.07.2022: Mittelzuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege

Wir haben zwei Hintergründe für unseren Beschlussantrag:

Da ist zum einen die aktuelle Situation, der die Träger der freien Wohlfahrtspflege ausgesetzt sind: Erhöhungen der Personalkosten auf Grund von Tarifsteigerungen und Steigerungen des Mindestlohnes, erschwerte Bedingungen für die Erwirtschaftung von Eigenanteilen in den Corona-Jahren und etwas, das uns alle trifft, aber eben auch die freien Träger im Bereich Jugend, Gesundheit, Migration und Soziales: Die Inflation.

Und zum anderen bewegt uns immer noch, wie mit Mitteln, die der Stadtrat im Rahmen seiner Haushaltsdiskussion 2019 für die Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt hatte – eben besagte 190.000 Euro – umgegangen wurde. Lediglich 23.000 Euro wurden den Begegnungsstätten zur Verfügung gestellt und 30.000 Euro für die Winternothilfe. Ja, wir erkennen an, dass es schwer ist, in einem laufenden Jahr diesen zusätzlichen Betrag in der Wohlfahrtspflege unterzubringen, wenn es keine Anschlussfinanzierung gibt. Denn diese hatte der Stadtrat leider versagt.

Wir hätten Ihnen gern eine andere Deckungsquelle genannt, ohne uns an anderen Projekten oder Förderungen zu vergreifen. Wir alle kennen die Situation und die Herausforderungen an den Haushalt, den Stadtrat und damit an uns zur Wahrung des sozialen Friedens. Daher bleibt uns nichts anderes übrig, dass der Antrag auf Grund der Formalie Deckungsquelle nicht abgestimmt werden kann. Sehr bedauerlich, wir bleiben dran.