Die Familie Nguyen/Pham muss bleiben: Chemnitzer Ausländerbehörde ist nun am Zug!

In der Sächsischen Härtefallkommission fand sich erneut keine Mehrheit dafür, ein Bleiberecht der Chemnitzer Familie Nguyen/Pham zu befürworten. Der Familie droht die Abschiebung, weil der 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR eingewanderte Pham Phi Son 2016 aufgrund einer Krankheitsbehandlung länger als erwartet in Vietnam bleiben musste und damit eine Frist für Auslandsaufenthalte überschritten hatte.

Hierzu Carolin Juler und Klaus Bartl, Mitglied bzw. Stellvertreter im Migrationsbeirat:

„Es ist einfach nur paradox: Da kündigt der sächsische Ministerpräsident im Januar vollmundig an Fachkräfte aus Asien nach Ostdeutschland zu holen, aber hier lang lebenden Migrant:innen droht die Abschiebung.

Wir fordern die Stadt Chemnitz und namentlich unsere Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde auf, eine Lösung im Sinne der Familie Nguyen/Pham zu finden. Mit einer verständigen und humanitären Einzelfallentscheidung im Sinne des § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz oder einer anderen einschlägigen Norm des gerade erst in Kraft getretenen Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts des Bundes wäre dies unseres Erachtens durchaus möglich. Man muss es nur wollen! Wir werden entsprechend auf eine Information über die beabsichtigte Entscheidung vor Erlass in den zuständigen Fachausschüssen des Stadtrates und im Migrationsbeirat drängen.

Die Stadt Chemnitz möchte sich immer als weltoffen und solidarisch präsentieren. Mit einer Entscheidung pro Familie Nguyen/Pham kann sie dies nun wirklich tun.“

Wir unterstützen ausdrücklich die für morgen, den 17.2. um 17 Uhr vom Sächsischen Flüchtlingsrat auf dem Düsseldorfer Platz angekündigte Demonstration gegen die drohende Abschiebung der Familie Pham/ Nguyen.