Der Fall der vietnamesischen Familie Pham Phi Son ein Drama in zig Akten

Zu der im Beitrag der Ausgabe der Freie Presse Chemnitz vom 05.04.2023: Stadt lehnt Vietnamesen Pham ab unter Berufung auf die Anwältin der betroffenen vietnamesischen Familie erfolgten Mitteilung, dass die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Chemnitz die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erneut abgelehnt hat, erklären die migrationspolitische Sprecherin der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE.Die PARTEI, Carolin Juler und der Sprecher für Kultur, Ordnung und Sicherheit, Klaus Bartl, wie folgt:

„Zwar ist verständlich, dass sich die Chemnitzer Fachbehörde an das formelle Aufenthaltsrecht halten muss. Aber alle Welt schüttelt ob der Entscheidungspraxis in diesem Fall nur noch mit dem Kopf.

Dass ein Mensch, der 1987 als Vertragsarbeitnehmer in die damalige DDR kam und damit seit knapp 30 Jahren in Deutschland lebt, hier ganz überwiegend seinen Lebensmittelpunkt hatte und hat, weder in strafrechtlicher Hinsicht, noch in sonstiger Weise auffällig wurde, unterbrochen von Zeiten der Arbeitslosigkeit verschiedene Jobs begleitete, nicht integriert sein soll und deshalb beauflagt wird, 10 Jahre zurückliegend seinen Integrationswillen nachzuweisen, verschließt sich dem normalen Menschenverstand.

Unsere Fraktionsgemeinschaft wird forcieren, dass der Stadtrat zunächst über den zuständigen Fachausschuss im rechtlich zulässigen Umfang vom Sach- und Entscheidungsstand in dieser Fallentscheidung ins Bild gesetzt wird, namentlich auch dazu, wie sich die aktuelle Auslegung der Rechtslage mit dem fortwährend durch die Bundesregierung verkündeten Paradigmenwechsel im Aufenthaltsrecht Stichwort Chancen-Aufenthalt verträgt.

Die Entscheidungen in dieser Sache belasten nicht nur in einer inzwischen völlig unangemessenen Art und Weise die betroffene vietnamesische Familie, sie schaden auch dem Rufbild unserer der Weltoffenheit und humanistischen Prinzipien verpflichteten Stadt, weshalb sich der Stadtrat bzw. seine Fachgremien ins Bild setzen lassen müssen.“