Aus dem Stadtrat vom 28. Juni: Situation von denkmalgeschützten Gebäuden und Denkmalen im Nichtbesitz der Stadt Chemnitz

Ich möchte unseren Beschlussantrag einbringen und Argumente aufzeigen, warum dieser notwendig ist. Eins vorab, aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung und der Vorberatungen in den Ausschüssen und Beiräten haben wir eine Änderung des Einreichers vorgenommen und denken, damit mögliche Bedenken aus dem Weg geräumt zu haben.

Der Zustand nicht weniger denkmalgeschützter Gebäude, die sich in Privatbesitz befinden, ist teilweise mehr als kritisch. Deshalb ist es auch eine Aufgabe der Stadt (Verwaltung und Stadtrat) Möglichkeiten aufzuzeigen, wie diese saniert und neuen Nutzungen zugeführt werden können. Dass dies in der Vergangenheit schon das eine oder andere Mal funktioniert hat, ist schön, aber eben bei Weitem nicht ausreichend. Ein Beispiel dafür ist das stadtbildprägende Objekt an der Matthesstraße/Ecke Bergstraße.

Um einen Überblick zu erhalten, was wie getan werden kann, wo’s klemmt und vor allem woran es klemmt, schlagen wir vor, an ausgewählten Objekten im Rahmen einer nichtöffentlichen gemeinsamen Sitzung diese Thematik anhand einer Beratungsvorlage zu diskutieren. Aus Effektivitätsgründen eben gemeinsam, da Kulturausschuss und ‑beirat sicherlich andere Aspekte im Fokus haben als beispielsweise der AGENDA-Beirat und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität. Da es in den Fraktionen auch viele personellen Überschneidungen gibt, dürfte die Anzahl der Teilnehmenden überschaubar sein.

Mit der begrenzten Anzahl von ca. 15 dürfte auch die Möglichkeit gegeben sein, dass die unterschiedlichen Aspekte dargestellt werden können. Die im Beschlussantrag genannten vier Objekte (ehemalige Auto-Union, Goldener Löwe in Rabenstein, die Wanderer-Werke und die Spinnmühle in Wittgensdorf) sind aus unserer Sicht ideale Beispiele für die wesentlichen vier Hauptgründe, warum wir uns mit der Thematik beschäftigen müssen:

  1. besonderer kulturhistorischer Wert
  2. besonderer Fokus von Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt
  3. sind stadtbildprägend
  4. aktuell dem Verfall preisgegeben

Unser Vorschlag zur Verfahrensweise ist es, dass seitens der Verwaltung ca. 15 Objekte ausgewählt werden und optimalerweise vor Erstellung der Beratungsvorlage nochmal die Gremien informiert werden, so dass ggf. die Möglichkeit besteht, im Konsens das eine oder andere Objekt auszutauschen.

Die gemeinsame Sitzung im I. Quartal 2024 sollte das Ziel haben, eine Verfahrensweise zu entwickeln, wie mit dieser Problematik künftig umgegangen werden kann.