Aus dem Stadtrat vom 13.09.2023: Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Chemnitz

Wieder einmal steht die Evaluierung eines Konzeptes der Chemnitzer Stadtentwicklung im Stadtrat auf der Tagesordnung und eine Beschlussfassung ist wegen Intentionen der CDU-Fraktion vollkommen offen. Und hier vertritt unsere Fraktionsgemeinschaft eine andere Auffassung als die CDU-Fraktion. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, was die eigentlichen Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind:

1) Sicherung der fragilen Innenstadt, auch, um die noch immer vorhanden Auswirkungen der durchaus selbstgemachten Fehler aus den 90igern zu begrenzen. Die Dominanz von Chemnitz-Center & Co haben ihre Folgen deutlich gemacht. Und nicht zuletzt die Sachsen-Allee, die – und hier möchte ich nochmal meine Aussage aus den 90igern noch als sachkundiger Einwohner im damaligen zuständigen Ausschuss wiederholen – war der Todesstoß für den Brühl. Auch die Meinung, dass die heutige Vorlage die Ansiedlung eines Möbelhauses verhindere, ist schlicht und einfach FALSCH. Es gibt einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan zur Sachsen-Allee, der diese Ansiedlung blockiert. Andere Intentionen sind einzig änderbar mit einer Änderung eben dieses Bebauungsplans.

2) Im Wesentlichen keine Neuansiedlung oder unplanmäßige Erweiterung von Discountern und Supermärkten im Bestand, stattdessen die Schaffung von Möglichkeiten der Ansiedlung dort, wo Nahversorgung fehlt. Dass die Version „Suchräume“ aus der letzten Variante gescheitert ist, wissen wir alle. Deshalb nun die neue Idee in der Vorlage, die für meine Fraktionsgemeinschaft eine bessere Chance für geplante Ansiedlung bietet.

3) Erhöhung der Rechtssicherheit! Es ist allgemein bekannt, dass die aktuelle Version des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes hier nicht gerade der Weisheit letzter Schluss ist; dies zeigen die juristischen Niederlagen, die letzte m.E. zum Umbau des Lidl-Markts an der Zschopauer Straße.

Und hier bin ich bei den beiden Änderungsanträgen, die in unserer Kritik stehen:

Erstens der Änderungsantrag des Ortschaftsrats Einsiedel: Auch wenn es hier nach der Diskussion im letzten Ausschuss wohl eine Mehrheit geben wird, bleibt meine Fraktionsgemeinschaft bei einer überwiegenden Ablehnung; nicht weil wir die Meinung des OR ignorieren wollen. sondern weil es den allgemeinen Prinzipien der Definition von Zentren des Einzelhandels widerspricht, dies in der „alten“ Version beizubehalten. Schon die Neudefinition ist ein Zugeständnis an Einsiedel. Einsiedel bekommt in der aktuellen Vorlage das in der Ausweitung mit Abstand größte definierte Einzelhandelszentrum in Chemnitz. Der Änderungsantrag macht hier eine Flanke für juristische Angriffe auf, da es analoge Rechtslagen in Chemnitz geben könnte. Und zweitens zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Sehr einfach formuliert, aber mit einer unheimlichen Tragweite! Wer in die Vorlage schaut, weiß damit, dass wir heute nur den Punkt J1 der Anlage 3 beschließen würden und die Punkte J2 bis J7 nicht, was nichts anderes bedeutet, dass außer dem Zentrum alles so bleibt wie es ist. Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen, weil er keinen konstruktiven Beitrag für eine Einzelhandelsentwicklung der Stadt Chemnitz erkennen lässt, kurz gesagt, er lediglich destruktiv wirkt und zweitens die Chance zu mehr Rechtssicherheit nimmt. Wir möchten nochmal AUSDRÜCKLICH für die Verwaltungsvorlage werben und hoffen, dass sich zukunftsfähiges Denken heute durchsetzt.