Aus dem Stadtrat vom 15.11.2023: Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit

Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD, Grünen und unserer Fraktionsgemeinschaft basiert auf einer Bitte der LIGA der freien Wohlfahrtspflege.

Die Streichung im Punkt 1 der 10%-Eigenanteilsregel hat einen ernsten Hintergrund. Ja, es gibt Träger bzw. Projekte, die gut bis zu bspw. 40% Eigenanteil aufbringen können, aber das ist eine Minderheit. Herr Hähner hat es im Sozialausschuss gut vorgerechnet. Im Sozial- und Gesundheitsbereich sind es rund die Hälfte der geförderten Projekte, die noch nicht einmal den 10%-Anteil an Eigenmittel aufbringen können. Wie soll das bspw. auch eine Beratungsstelle für häusliche Gewalt oder Schuldnerberatung schaffen? Wenn wir das jetzt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, umsetzen, wird es eine Flut an Anträgen zur Einzelfallberechnung geben. Das kann weder im Sinne der Angebote sein noch im Sinne der Mitarbeiter:innen in den entsprechenden Ämtern. Daher bitten wir hier um dringende Zustimmung zur Streichung dieser neuen Regelung.

Auch der Punkt 2 ist eine Bitte aus der Trägerschaft. Ja, hier geht es um eine reine Debatte um Begrifflichkeiten und man könnte sagen, solange die Angebote weiter gefördert werden ist es egal, ob da „Dienste“ oder „Projekte“ steht. Aber Sprache schafft nun manchmal auch Tatsachen und es gibt Ängste, dass damit auch irgendwann Regelungen umgesetzt werden, die man so eigentlich nicht wollte. Daher beantragen wir die Beibehaltung des alten Titels.