Aus dem Stadtrat vom 15.11.2023: Nutzung eingesparter Betriebskosten für kleinere Reparaturen oder Sanierungen in Vereinen

Mit der Betreibung kommunaler Sportstätten leisten die Chemnitzer Sportvereine einen bedeutenden Beitrag für unsere Stadtgesellschaft. Sie entlasten den kommunalen Haushalt und sichern eine breite Sportinfrastruktur. Das ist uns als Stadt bekannt. Deshalb fördern wir die Sportvereine auf diesem Gebiet solide und intensiv. Das aktuelle Verfahren entsprechend unserer Sportförderrichtlinie ist das Ergebnis eines längeren Prozesses, der von einem intensiven Dialog der Sportvereine mit der Stadtverwaltung geprägt war.

Für den zu beratenden Sachverhalt ist ein Blick in die Sportförderrichtlinie unabdingbar. Dort heißt es zu den Betriebskosten. Diese werden „als Festbetragsfinanzierung, in Anlehnung an einen Teil der Kosten bis zu einer Höhe von 75 Prozent als institutionelle Förderung, Berechnungsgrundlage – Betriebskosten des Vorjahres“ gewährt. Dazu wird ein „Spielraum 10% plus und minus“ gewährt. Mit diesem Verfahren sind wir durch den 10 Prozentkorridor sehr nahe an der Realität und es entsteht wenig „Spielgeld“.

Auch das Thema Werterhaltung ist in der Sportförderrichtlinie solide untersetzt. „Für permanente Erhaltung“ erhalten die Vereine „ als Festbetragsfinanzierung in Anlehnung an einen Teil der Kosten in Höhe von 30 Prozent“ eine „institutionelle Förderung. Für Wert erhaltende Maßnahmen als Projektförderung“ sollte „die maximale Höhe von 25.000 € pro Jahr und Sportstätte“ nicht überschritten werden. „In der Regel sind 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten Orientierungsgröße für die Zuwendung. Im begründeten Bedarfsfall können es 50 Prozent sein.“

Für die großen Sanierungsmaßnahmen gibt es das uns allen aus den Haushaltdiskussionen bekannte Sonderförderprogramm. Sollten dennoch Mittel bei der Betreibung übrig bleiben, empfehlen wir, wenn dies haushalttechnisch möglich ist, über einen Feuerwehrfond für Havarien nachzudenken.

Mit Bezug auf die Vereinsgespräche wurde darauf hingewiesen, das die Vereine nicht motiviert sind z.B. durch energetische Sanierung Betriebskosten einzusparen, da diese zurückzahlen sind. Dem widerspreche ich mit Blick auf die Sportförderrichtlinie. Denn sowohl die Vereine profitieren zu 25% von diesen Einsparungen als auch wir „die Stadt“ mit 75%.

Der 2. Punktes des Antrages, die Übertragung dieses Verfahrens wäre, wie in der Stellungnahme der Verwaltung dargestellt, eine weiteres Thema und sollte extra behandelt. Ich erachte es außerdem als schwierig, die Förderverfahren für die Betreibung der Sportstätten, die ein sehr spezielles Kapitel darstellen, auf die andere Vereine der Jugendarbeit, der Sozialarbeit oder der Kultur zu übertragen.

Wir lehnen den Antrag ab.