Aus dem Stadtrat vom 13.12.2023: Überplanmäßige Mittelbereitstellung an die Städtischen Theater Chemnitzer gGmbH

Kultur bildet eine wesentliche Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie schlägt Brücken zwischen der Vergangenheit und der Zukunft. Sie ist Träger von gegenseitigem Kennenlernen und kann als regulierendes Instrument auch dazu beitragen, Krisen zu managen. Aber man kann eben Kunst und Kultur nie losgelöst von Kulturförderung denken. Kultur ist nun einmal ein Subventionsbereich und Kultur und Kulturförderung müssen immer gemeinsam gedacht werden. Kulturförderung erfolgt in Deutschland gemäß dem ausgeprägten Föderalismusprinzip auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene. Für den Freistaat Sachsen regelt zunächst Artikel 11 der Sächsischen Verfassung die Pflichtenlage. Hiernach ist das Land verpflichtet, das kulturelle, künstlerische sowie wissenschaftliche Schaffen, im Übrigen auch die sportliche Betätigung und den Austausch auf diesen Gebieten zu fördern. Artikel 11 Absatz 2 sagt dann wörtlich: Die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt und am Sport ist dem gesamten Volk zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten, Theater und Sportstätten, musikalische und weitere kulturelle Einrichtungen .… unterhalten.

Damit ist schon mal verfassungsrechtlich klargestellt, dass es bei Kunst und Kultur und ihrer Förderung niemals um die Erwirtschaftung direkter Rentabilitäten gehen kann, wenngleich unbestritten sein dürfte, dass die kulturellen Einrichtungen in unserer Stadt, gemeint aber auch ein gewichtiger Teilbereich der C³, über den Umweg zusätzlich getätigter Umsätze in der Region durchaus volkswirtschaftliche Gewinne generieren. Eine gewisse Umwegrentabilität ist also durchaus im Spiel.

Wir sind mit allen in diesem Hause d’accord, die einfordern, dass zuvörderst das Land nach der ihm in Artikel 30 Grundgesetz zugewiesenen Kulturhoheit für die verlässliche Finanzierung öffentlicher kultureller Institutionen wie eben Theater, Museen und sonstige Kulturstätten Sorge trägt. Dass die Bürgermeisterin Dezernat 5 und die Generalintendanz insoweit mit dem Freistaat Sachsen am Verhandeln sind, energisch, wie wir hoffen und es als Stadtrat unterstützen sollten, führt die Vorlage in der Antragsbegründung ja auch aus.

Aber unsere Baustelle ist natürlich zuvörderst, dass wir das verlässliche Funktionieren unserer eigenen einschlägigen städtischen Gesellschaften, also der STC gGmbH und der C³ GmbH gewährleisten.

Die hier gegenständliche Beschlussvorlage der Verwaltung jedenfalls listet präzise auf, welche weithin objektiven Faktoren diese Nachfinanzierung, die bei der derzeitigen Haushaltslage natürlich schmerzhaft ist, erforderlich machen. Das beginnt beim aufgelaufenen Fehlbetrag von reichlich eine halben Million schon im Geschäftsjahr 2022 unter noch direkter Auswirkung der Corona-Pandemie zum einen, dem Finanzierungsaufwand für die Anmietung und Herrichtung der Interimsspielstätte Spinnbau zum anderen. Das setzt sich fort über notwendig gewordene Ausbaumaßnahmen im Spinnbau, weil sich die Anmietung dieser Interimsspielstätte ob eines wirklich schleppenden Fortgangs der Bau- bzw. jetzt noch Planungsleistungen hinsichtlich der Sanierung des Schauspielhauses bis ins Jahr 2026 hinziehen wird. Da ist dann weiter die weiß Gott nicht nur die durch die Theater Chemnitz oder die C³ GmbH beklagte Kaufzurückhaltung der Besucherinnen und Besucher unter der allgemeinen Inflationsteuerungswelle. Und da sind nicht zuletzt die im Bereich der STC besonders heftigen Auswirkungen der 2023 zustandegekommenen Tarifsteigerungen von 11 Prozent, die auf Grund der branchentypisch außerordentlich hohen Personalquote beim Theater von 73 Prozent besonders heftig ins Kontor schlagen. Hinzu kamen schließlich ergebnisverschlechternd unaufschiebbare und nicht geplante Instandhaltungsnotwendigkeiten an den Gebäuden und technischen Anlagen der Theater Chemnitz.

All diese objektiven Faktoren zwingen zum Handeln respektive zu dieser überplanmäßigen Mittelbereitstellung in der im Beschlussantrag vorgesehenen Höhe. Wir erachten auch die jetzt vorgesehene Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer, wie sie in der Vorlage dargestellt wird, für vertretbar und werden der Vorlage zustimmen.