Aus dem Stadtrat vom 17. April 2024: Bekämpfung von Hitzeinseln in der Stadt Chemnitz

Lassen Sie mich kurz dazu kommen, wie es zu diesem BA (Beschlussantrag) kam. Ende letzten Jahres hat der AK Gesundes Chemnitz die Ergebnisse eines Projektes im Pentagon3 zur Problematik Hitzeinseln vorgestellt. Dies war für mich als AGENDA-Beiratsvorsitzender der Grund noch vor Ort eine Präsentation des Projektes mit allen Beteiligten in der Januar-Sitzung abzustimmen. Die Verwaltung präsentierte dies dann auch noch im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit. Im Nachgang dessen entstand dieser BA, der nach der – einmal vorsichtig formuliert – Intervention der Verwaltung noch mal überarbeitet wurde und liegt nun in der Änderung des Einreichers vor. Ursprünglich hatten wir ja nach der 2. Stellungnahme der Verwaltung eine neue Überarbeitung angekündigt, was wir als einreichende Fraktionen verworfen haben. Im Grunde gehts ja um den Beschlusspunkt 1 bzgl. der Bauleitplanung.

Auch wenn die Stellungnahme der Verwaltung darstellt, dass der BA nur in Teilen zulässig und abstimmungsfähig sei, ist es eine Meinung, die wir als einreichende Fraktionen aber nicht teilen. Hintergrund dürfte doch, wie man aus der Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität entnehmen konnte und weniger aus der Stellungnahme selbst, kurz zusammengefasst sein: Die Berücksichtigung eines Wärmebelastungsindex ist nicht geregelt, weder im BauG noch in der SächsBO. Nur was nicht geregelt ist, ist doch nicht automatisch verboten, oder sehen wir das falsch? Blicken wir doch mal über die Grenzen des Freistaats Sachsen hinaus, natürlich in Bundesländer, die nachhaltiger aufgestellt sind. In Kommunen – vorzugsweise in Baden-Württemberg und Bayern – gibt es rechtssichere Beschlüsse, die über die jeweiligen Landesbauverordnungen hinausgehen. O.k., zum Wärmebelastungsindex gibt es noch keine Beispiele, aber bzgl. Bekämpfung von Versieglung von grüner Wiese (siehe u.a. die baupolitischen Grundsätze der Stadt Freiburg im Breisgau) oder auch zur Regenrückhaltung gibt es nicht wenige.

Warum wollen wir als Stadt Chemnitz nicht einmal vorangehen, Zeichen setzen und in unsere Bauleitplanung die zwingende Aufnahme des wissenschaftlich ermittelten Wärmebelastungsindex festlegen? Für Flächen im Besitz der Stadt Chemnitz dürfte dies kein Problem sein, denn NUR die Stadt, respektive auch die Legislative, also der Stadtrat, entscheidet was mit seinen Flächen basiert. Für Dritte, also private Unternehmen, könnte dies problematisch sein. O.k., dann lassen wir es eben darauf ankommen. Dieser Dritte kann dann gern die Entscheidung des Stadtrates von Chemnitz juristisch überprüfen lassen.

Allerdings sollte in diesem Zusammenhang auch klargestellt werden, dass dieser Dritte dann etwas bauen will, wobei es ihm vollkommen egal ist, was sein Bau für Auswirkungen hat. Ich unterstelle hier nicht bewussten Billigbau, aber eben nachdrücklich: Diesem Dritten interessiert die Klimarelevanz seines Neubaus mit Nichten!

Nochmal: Warum sollen wir als Stadtrat von Chemnitz nicht regeln können, wie wir dem Klimawandel in unserer Stadt durch die Verpflichtung von Bauherren zu einer nachhaltigen Bauweise – eben ohne die Implementierung neuer Hitzeinseln – durch die zwingende Berücksichtigung des Wärmebelastungsindex begegnen wollen.

Wir hoffen auf eine mehrheitliche Zustimmung zum Beschlussantrag. Zum Umgang mit Bestandsbauten wird sich dann Jörg Vieweg äußern; Sie sollen ja nicht 2x das Gleiche hören.