Stadt Chemnitz

Aus dem Stadtrat vom 10.2.: Bürgerplattformen

Meine Fraktionsgemeinschaft begrüßt den Vorschlag der Verwaltung zur Verstetigung der Bürgerplattformen. Nachdem in dieser Legislaturperiode nunmehr flächendeckend in der Stadt Bürgerplattformen gegründet wurden, hat sich die Einbeziehung der der Menschen in unserer Stadt in das gesellschaftliche Miteinander verbessert.

Allerdings. Durch die Pandemie haben es insbesondere die Neuen noch nicht geschafft, über ihr Gründungsstadium hinaus, richtig Fuß zu fassen. Deshalb ist es um so wichtiger, daß den Bürgerplattformen mit dem heutigen Beschluß eine längere Perspektive aufgezeigt wird und mit neuen weiteren Kriterien ihre Wirksamkeit – die der „ Alten“ als auch der „Neuen“ erhöht werden kann.

Unsere Fraktion möchte mit ihrem Änderungsantrag die geforderte Kooperation der Steuerungsgruppen und Koordinatoren mit den anderen Akteuren im Einzugsbereich insoweit verändert wissen, daß auch diese die gleiche Verpflichtung haben; d.h. es darf keine Einbahnstraße sein, in der nur die Bürgerplattform agieren muß.

Die zweite Änderung betrifft die Rechenschaftspflicht über das Bürgerbudget. Natürlich sind die Steuerungsgruppen dem Stadtrat gegenüber
rechenschaftspflichtig. Aber eben auch den Bürgern. Auch die sollten – in welcher Form auch immer – über die Mittelverwendung ihres Budgets informiert werden.

Den Änderungsantrag der Grünen lehnen wir ab. Mit der Beschränkung der Laufzeit der Bürgerplattformen auf den 31.12.2022 signalisieren sie, daß darüber hinaus eine Fortsetzung unter Umständen eine Weiterführung in 2023 in Frage steht. Wir müssen aber als Stadtrat das Signal aussenden, daß wir eine längere Zeit wollen – nicht 20 oder 30 Jahre – aber eben einen mittelfristigen Zeitraum. Ansonsten würgen wir jede Entwicklung und Motivation der Akteure schon heute ab.

Den Änderungsantrag der CDU lehnen wir ebenfalls ab. Nachdem der Stadtrat auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion alle Bürgerplattformen erst vor 1 Jahr zugelassen hat, kann man jetzt nicht die jeweiligen Geschäftsgrundlagen wieder ändern. Auch dies hat mit Verläßlichkeit nichts zu tun. Sollte mal eine Plattform neu zugelassen werden, kann man über ihre Überlegungen gerne nachdenken.