Aus dem Stadtrat vom 05.04.2023: Nachtmanagement

Das Thema Nacht-Koordination und deren Stellenwert für das Kultur-hauptstadt-Europa-Jahr 2025 und im Vorfeld haben wir zuletzt in der Haushaltsdebatte erörtert.

Die Angebote des Nachtlebens gehören essenziell zum kulturellen Leben vieler Chemnitzerinnen und Chemnitzer. Die Bandbreite der Angebote ist dabei groß und so divers wie die Bevölkerung in Chem-nitz selbst: Theater, Schauspiel, Konzerte verschiedenster Couleur, Lesungen etc. oder unterschiedlichste Sportveranstaltungen, Gastro-nomieangebote oder auch die Kombination aus allem.
Dabei sind auch viele Veranstaltungsorte dezentral angesiedelt.

Entsprechend geht es bei der Nacht-Koordinierung, das beschreibt auch die Stellungnahme der Verwaltung insoweit zutreffend, um Zeit-gestaltung in öffentlichen Räumen, um althergebrachte und neue Nut-zung öffentlicher Räume, um Mobilität und Genehmigung z. B. für Ge-schäftsöffnungszeiten, Ruhezeiten, um Verkehrstaktungen im öffentli-chen Nah- und Regionalverkehr usw. usf.

Auch ist richtig, dass die Akzeptanz dieser vielfältigen Unterhaltungs-angebote in den betreffenden Sozialräumen, die sie tangieren, nur mit erhöhtem Kommunikationsaufwand und einer guten Kooperation aller Beteiligten erreicht werden kann, was eben, umso mehr wir uns dem Kulturhauptstadtjahr 2025 nähern, eine wirksame Koordination erfordert.

Wir haben in der Haushaltsdebatte unter Abwägung der Argumente akzeptiert, dass anstelle der von uns favorisierten Einstellung entspre-chender Mittel für die Finanzierung einer 0,6 AE-Stelle der Verwaltung, welche den Aufbau eines funktionierenden Nachtmanagements koor-dinieren sollte, 44.000,00 EUR in den Haushalt für 2023 und nochmals die gleiche Summe in den Haushalt für 2024 eingestellt werden, mit der Maßgabe, dass diese Mittel als Kern der Projektförderung respek-tive der Etablierung von Workshops in einer Abstimmungsplattform, die zur frühzeitigen Auflösung von Konflikten und zur direkten Förde-rung der Attraktivität des Chemnitz Nachtlebens beiträgt, dienen sol-len.

Als Manko blieb, dass nicht erkennbar wurde, wie und vor allem unter wessen Verantwortung dieses wichtige Projekt Nacht-Koordination als Querschnittsaufgabe in mehrfacher Hinsicht auf den Weg gebracht werden sollte.

Mit dem heute von der Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP, der Fraktion der SPD und unserer Fraktionsge-meinschaft vorgelegten Änderungsantrag soll der Ausgangsantrag entsprechend modifiziert werden.

Die Ziffer 1. ist so angelegt, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, unter Hinzuziehung der CWE, der dann auch entsprechende Mittel aus der eingestellten Projektförderung übertragen werden sollten, zu prüfen, auf welchem Weg die im Konzept Nachtigal angelegten Ent-wicklungslinien für eine wirksame und effektive Nachtkoordination in Chemnitz nutzbar gemacht werden können, wobei es zugleich um die Einbeziehung weiterer Partnerinnen und Partner, um die Erschließung weiterer unterstützender Finanzierungsmöglichkeiten geht, die selbst-verständlich auch aus den Anwender- bzw. Nutzerbereichen selbst stammen dürfen.

Maßgeblich bleibt die Zielstellung, dass mit Beginn des zweiten Halbjahres 2024 ein funktionierendes Nachtmanagement gewähr-leistet wird.

Der Prüfauftrag zu Ziffer 2. hat das Ziel und die Notwendigkeit im Au-ge, dass ein tatsächlich greifendes effektives und anspruchsgerechtes Nachtmanagement aus dem Rathaus heraus ämterübergreifend be-gleitet werden muss. Die Prüfung einer einzurichtenden Arbeitsgruppe, die sich nachhaltig des Themas Stadt nach 8 annimmt, ist selbster-klärend, ebenso der hergestellte Zusammenhang zu bereits vorlie-genden Präventionsangeboten und zu den Ergebnissen des zu erar-beitenden Sicherheitskonzeptes für die Kulturhauptstadt Europa 2025.

Das Ergebnis der Prüfungen im III. Quartal 2023 in den im Antrag an-gegebenen fachlich zuständigen Ausschüssen entgegenzunehmen, ist zeitlich angemessen und dem temporären Vorbereitungsprozess auf das Kulturhauptstadtjahr 2025 angepasst.

Wie bitten um Ihre Zustimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen.