Aus dem Stadtrat vom 22. März Änderungsantrag zum Haushalt: Aufstockung Geflüchtetensozialarbeit

Die Flüchtlingssozialarbeit ist Soziale Arbeit mit Menschen, die vor Kriegen, Verfolgung oder anderen existenzbedrohenenden Situationen geflohen sind, um in einem anderen Land in Sicherheit leben zu können. In der Verantwortung, Asylsuchenden und Geflüchteten ein menschenwürdiges und selbstorganisiertes Leben während ihres Aufenthaltes zu ermöglichen sowie zur Erhaltung gesellschaftlichen Zusammenlebens im Gemeinwesen, ist die Flüchtlingssozialarbeit mit einer hohen Qualität durch Fachpersonal unabdingbar für Länder und Kommunen.

Die Betreuung, Unterstützung, Beratung & Begleitung der Zielgruppen in Chemnitz wurden bislang von der AGIUA, der Caritas und der AWO sichergestellt. Die Finanzierung lag in gleichen Anteil zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Chemnitz. Da die FSA keine sogenannte Pflichtaufgabe der Kommune ist, möchte sie ihren Anteil, aufgrund der angespannten Haushaltslage einstellen.

Mehrere Hauptamtliche Mitarbeiter:innen der Träger mussten seit Beginn des Jahres entlassen werden. Der Betreuungsschlüssel liegt derzeit bei etwa 1:100, Tendenz steigend, vor. Eine Qualitative Weiterentwicklung und Sicherung einer solidarischen und fairen Betreuung soll sichergestellt werden, kann nun aber aufgrund des fehlenden Personals nicht sichergestellt werden.

Mit unserem Antrag möchten wir, wenn auch nicht vollumfänglich kostendeckend, für dieses und das kommende Jahr die Mittel der Träger aufstocken, sodass die Mitarbeiter:innen in der Klient:innenanzahl entlastet und die zu betreuenden Personen in gerechter weise betreut werden können.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie flüchten vor Bomben, vor Hunger, vor Terror oder einer prekären Lebenslage. Mit Ihnen Ihre Kinder, Ihre Schwester, Ihre:r Ehepartner:in. Monatelang warten Sie auf eine eigene Wohnung, möchten arbeiten. Sie sind darauf angewiesen, für eine gewisse Zeit eine soziale Betreuung in Anspruch zu nehmen. Möchten Sie, dass die Person, die Sie betreut, Zeit für Sie hat, alle anstehenden Aufgaben in höchster Qualität erfüllt, sodass sie bestmöglich auf das Leben in einem fremden Land vorbereitet sind?

Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten können, sollten sie diesem Antrag zustimmen.