Bearbeitung der Wohngeldanträge verzögert sich weiterhin

Wie die Stadtverwaltung Chemnitz auf Nachfrage (IA-189/2023) mitteilte, hat sich die Bearbeitungsdauer weiter verlängert. So dauert es vom Zeitpunkt des Antragseingangs bis zur Bescheidung mittlerweile durchschnittlich 64 Kalendertage (zum Vergleich: per 31.03.2023 wurden 52 Kalendertage angegeben). Hierzu Susanne Schaper, Fraktionsvorsitzende:

„Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes, die am Limit arbeiten, um die Neuregelungen umzusetzen. Die Bundesregierung hatte zwar den Kreis der Betroffenen erweitert und die Voraussetzungen für die Gewährung erleichtert. Dabei wurde aber etwas Grundsätzliches vergessen: die Kommunen haben die Mammutaufgabe, die nahezu verdoppelte Anzahl von Anträgen zu bewältigen. Trotz des Aufwuchses der Anzahl der Mitarbeiter:innen gelingt es nicht, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.“

Und Dietmar Berger, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, ergänzt:
„Die weiterhin hohe Anzahl von Anträgen (1. Quartal: 5.438; 2. Quartal: 2.480) zeigt aber auch den gewachsenen Bedarf der Menschen, die auf soziale Leistungen vermutlich trotz Arbeit oder Rentenbezug angewiesen sind. Das ist ein Armutszeugnis für das reiche Deutschland.

Mit der Bescheidung des Wohngeldes sollten die Betroffenen auch Hinweise zur Beantragung des Chemnitz-Passes erhalten, der ihnen vergünstigten Eintritt in verschiedene Kultur- und Sporteinrichtungen ermöglicht.“