Aus dem Stadtrat vom 2.6.: Zusammenfassung

„Unsere Kinder oder Enkel sind die wirklichen Verlierer in der Pandemie; fast ein Schuljahr konnte kein geregelter Präsenzunterricht stattfinden und auch wenn es sicher auch andere Meinungen gibt, die den Onlineunterricht als die Zukunft betrachten – ein Kind, was zu Hause unterrichtet wird, keinen Lehrer gegenüber, keine Mitschüler während des Unterrichts und in den Pausen – das leidet und wird in seiner Entwicklung geschädigt. […] Wir erwarten, dass im nächsten Schulausschuss über das/die Konzepte informiert wird, wohl wissend, dass es nicht vordergründig Aufgabe der Stadt ist. Aber wir Stadträte sind hier vor Ort können Betroffene nicht immer und lapidar nur auf das Land verweisen. Das macht die Bürger nicht nur bei diesem Thema mürbe.“ so Dietmar Berger im Rahmen unserer Fraktionserklärung aus aktuellem Anlass zur Stadtratssitzung am 2. Juni 2021.

Hauptthema der Sitzung war die Diskussion zur Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen. Die Verwaltung begründete ihren Vorschlag damit, dass die Elternbeiträge wurden seit 11 Jahren nicht erhöht wurden und somit die Eltern, die ihre Kinder in diesem Zeitraum in den Kindertageseinrichtungen betreuen ließen, davon profitiert haben, dass die Elternbeiträge den steigenden Platzkosten nicht angepasst wurden. Um zukünftig eine solche „Generationenungerechtigkeit“ zu verhindern, ist eine dynamische Anpassung der Elternbeiträge an die Platzkosten das richtige Mittel. Außerdem liegt die gesetzliche Verpflichtung für die Erhöhung vor. Über die Art und Weise beriet der Stadtrat sehr intensiv.

Unserer Fraktionsgemeinschaft „ist bewusst, dass wir bei der Erhebung der Elternbeiträge wenig Spielraum haben. Die Stadt hat seit elf Jahren diese nicht mehr erhöht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass hier der Landtag in der Pflicht ist, nachzusteuern und zu regulieren. Dass dies geht zeigen ja auch andere Bundesländer, wie bspw. Berlin, wo eine vollständige Beitragsfreiheit herrscht, in Brandenburg gibt es das beitragsfreie Vorschuljahr oder in Hamburg sind die ersten 5h täglich beitragsfrei, danach ist es einkommensabhängig gestaffelt. … Einer Erhöhung der Elternbeiträge im geplanten Umfang können daher nicht alle Fraktionsmitglieder zustimmen, und die, die es mittragen, werden dies zähneknirschend tun.“ so Sabine Brünler, die die verschiedenen Standpunkte unserer Fraktion verdeutlichte.

Mit einem Änderungsantrag unserer Fraktion, der mehrheitlich angenommen wurde, wollen wir sicherstellen, dass die Träger zu einer proaktiven Information über die Möglichkeiten zur Befreiung von Elternbeiträgen angehalten sind, indem sie in den Aufnahmegesprächen und dauerhaft in Aushängen oder anderen geeigneten Medien hierauf hinweisen und qualifiziert beraten.

Auch stimmte unsere Fraktionsgemeinschaft dem Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu, die eine Erhöhung erst zum neuen Kita-/Schuljahr am 01.09. vorsieht.

In der vergleichsweise kurzen Stadtratssitzung stand der Beschlussantrag unserer Fraktionsgemeinschaft zur Festlegung »baulandpolitischer Grundsätze“ für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in Chemnitz auf der Tagesordnung. Diesen haben wir, nach Diskussion im Fachausschuss, vorerst vertagt und wollen diesen fraktionsübergreifend überarbeiten.

Ein weiterer Beschlussantrag unserer Fraktion beschäftigte sich mit der Satzung der Stadt Chemnitz über die vorübergehende Unterbringung von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Weil diese Satzung die Regelung enthält, dass Bedienstete des Sozialamtes der Stadt Chemnitz und durch das Sozialamt beauftragte Dritte grundsätzlich jederzeit – auch unangekündigt – berechtigt sind, die Räumlichkeiten der Nutzerinnen/des Nutzers zu öffnen und zu betreten und damit grundlegende Rechte verletzt werden, beantragten wir die Änderung dieses Passus. Hierzu Klaus Bartl: „Wohl wissend, dass auch andere Bestimmungen in dieser Unterbringungssatzung mindestens in der Reichweite des Verhältnismäßigkeitsprinzips bedenklich sind und nach den Praxiserfahrungen, auf die nicht nur unser Migrationsbeirat aufmerksam macht, einer gewissen Liberalisierung und Modernisierung bedürfen, worüber wir durchaus in dieser Legislatur nochmals sprechen sollten, haben wir uns als einreichende Fraktionsgemeinschaften zunächst auf die Änderung dieser Regelung des § 5 Abs. 7 konzentriert, die in jüngster Zeit auch wiederholt durch verschiedene Medien thematisiert und problematisiert worden ist und gegen die, werden die in dieser Regelung liegenden Ermächtigungen weiter angewandt, entsprechende und vollumfänglich berechtigte Klagen drohen.“

Der Beschlussantrag wurde vom Stadtrat mehrheitlich angenommen.