Aus dem Stadtrat vom 22. März Änderungsantrag zum Haushalt: Erhöhung Zuschuss für freie Träger der Wohlfahrtspflege

Im Juli 2007 beschloss der Stadtrat, Projekte, die durch eine Fachförderrichtlinie für Soziales und Gesundheit gefördert werden, beginnend ab dem Jahr 2023 die jährlichen Kosten um mindestens vier Prozent zu erhöhen. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel sollen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes und zukünftiger Haushalte berücksichtigt werden.

Dieser Beschluss wurde nach jahrelangem zähem Ringen gefasst. Über viele Jahre wurden die steigenden Kosten nicht annähernd durch höhere Zuschüsse ausgeglichen. Mit Beginn der Corona-Pandemie hatten sich die freien Träger der Wohlfahrtspflege freiwillig verpflichtet, die Forderung nach einer Dynamisierung der finanziellen Zuwendungen vorerst ruhen zu lassen. Diese Einrichtungen leisten einen hohen Anteil der sozialen und sozialmedizinischen Projekte für die verschiedensten Zielgruppen. Nun ist der Kostendruck nach zwei Jahren Pandemie und den aktuellen extremen Kostensteigerungen noch weiter gestiegen.

Im vorliegenden Haushaltentwurf waren nur teilweise durch das Sozial- und Gesundheitsamt die im Beschluss vom Juli 2022 enthaltenen Forderungen enthalten. Mit der nun beschlossenen Änderung des Haushaltes stehen den freien Trägern im Jahre 2023 125 T€ und im Jahre 2024 179 T€ mehr zur Verfügung.