Aus dem Stadtrat vom 10. Mai: Qualifizierung der Chemnitzer Informationsfreieheitssatzung zu einer Transparenzsatzung

Klaus Bartl

Auch wir werben ausdrücklich für die Annahme dieses Antrages. Es ist gut, dass der Freistaat Sachsen nunmehr endlich und als letztes aller Bundesländer auch ein eigenes Transparenzgesetz hat, das Bürgerinnen und Bürger leichter Zugang zu behördlichen Informationen gewähren soll und seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Seine Regelungen gelten derzeit verbindlich nur für unmittelbare Behörden, Institutionen und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die diesem direkt und unmittelbar unterstehen.

Ich stelle mal zurück, dass dieses Gesetz in mehreren Regelungen nicht weit genug geht und beispielsweise von der Informationsplattform FragdenStaat als eines der schlechtesten Gesetze seiner Art in Deutschland charakterisierte wird und, auch dass es Bestimmungen beinhaltet, die potentielle Antragsteller eher verschrecken können. Wichtig und gewichtig ist, dass das Transparenzgesetz anders als dies unsere jetzt geltende Chemnitzer Informationsfreiheitssatzung tut, nicht nur den freieren Zugang zu Informationen regelt, sondern alle Stellen der öffentlichen Verwaltung dazu verpflichtet, von ihr produzierte Informationen auch pro aktiv zu veröffentlichen und zur freien Verfügung zu stellen sowie auf Nachfrage zu ergänzen. Es geht also von vornherein um eine gewisse behördliche Bringepflicht im Sinne von Transparenz und Informationsfreiheit, da diese bis dato nicht in der geltenden Informationsfreiheitssatzung in diesem Sinne angelegt ist.

Es macht absolut Sinn, jetzt nicht zuzuwarten, bis die  Staatsregierung in zwei Jahren entscheidet, dass die Vorgaben des Transparenzgesetzes für die Kommunen, Landkreise  und Gemeindeverbände Verbindlichkeit erlangt, wie es aus dem Prüfauftrag nach § 17 des Sächsischen Transparenzgesetzes erwartbar ist, sondern dies jetzt als Stadt Chemnitz ohne Verzug freiwillig zu tun. In welchen Verfahrensschritten dies geschehen soll, erläutert der Antrag selbsterklärend.

Sabine Brünler

Mein Vorredner hat bereits wichtige Aspekte, warum wir diesen Antrag einbringen benannt. Die Bedenken der Stadtverwaltung dazu, dass aktuell die notwendigen Ressourcenkapazitäten (personell, materiell-technischen und finanziell) nicht abschließend abgeschätzt werden können, sind verständlich. Aber für uns kein Grund, deswegen hier abzuwarten.

Ja, das Gesetz dazu von Länderseite ist relativ neu. Aber wir halten es dennoch wichtig hier gleich mit aktiv zu werden und nicht erst diverse Evaluationen abzuwarten. Denn gerade in diesen Zeiten, wo FakeNews an jeder Ecke zu finden sind, ist es wichtig, dass Politik und auch Verwaltung transparent arbeiten. Und zwar proaktiv und nicht erst, wenn Anfragen der Bürgerschaft eintrudeln.